FDP Schleswig-Flensburg
FDP Schleswig-Flensburg
Über uns
Herzlich Willkommen auf der Website des FDP-Kreisverbandes Schleswig-Flensburg!
Freiheit ist nicht bloß ein Wort, sondern Ausgangspunkt und zentraler Wert unserer Demokratie. Als freie Demokraten treten wir für eine Gesellschaft ein, die es jedem und jeder unabhängig von seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen möglich macht, frei zu leben und sich zu entfalten.
Auch im Kreis Schleswig-Flensburg setzen wir auf Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Grundrechte. Mit unseren Schwerpunktthemen Infrastruktur, Digitalisierung, Tourismus und Bildung wollen wir die Region voranbringen und das Potenzial unseres ländlich geprägten, wunderschönen Kreises voll ausschöpfen.
Über Interesse und begeisterte Neumitglieder freuen wir uns sehr - am einfachsten über "Mitglied werden" oder "Kontakt"!
Geschäftsführender Vorstand
Dr. Rüdiger Bredtmann
Tobias Lassen
Marius Fricke
Aaron Akkuzu
Knud Friedrichsen
Neuigkeiten
▪️Was ist passiert? Bei der jüngsten Änderung des Tabaksteuergesetzes unterlief dem Bundesfinanzministerium eine schwere Gesetzgebungspanne: Die erst für 2027 vorgesehenen Steuererhöhungen gelten deshalb bereits seit dem 21. Oktober 2026, während für Vapes und E-Zigaretten bis Jahresende überhaupt kein Steuersatz festgelegt ist. ▪️Was will Klingbeil jetzt tun? Er möchte die Steuersätze nun per Gesetz rückwirkend anpassen. ▪️Ist das verfassungsmäßig zulässig? Sehr wahrscheinlich nicht. Wolfgang Kubicki: „Rückwirkend Steuern zu erheben, ist im Rechtsstaat grundsätzlich ein No-Go und allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Vieles spricht dafür, dass Klingbeils Reparaturgesetz verfassungswidrig ist. Die Begründung des Bundesfinanzministeriums ist ausgesprochen dünn und reicht bei Weitem nicht aus. Was das Ministerium hier einmal mehr vorgelegt hat, schafft keine Rechtssicherheit, sondern sorgt für weiteres Chaos und zusätzliche Verunsicherung. Der Bundestag darf eine solche Vorlage nicht einfach abnicken. Er sollte sich sehr genau überlegen, ob er erneut eine Formulierungshilfe von Lars Klingbeil durchwinkt, ohne die verfassungsrechtlichen Konsequenzen ernsthaft zu prüfen. Wer rückwirkend in bestehende Rechtspositionen eingreift, muss dafür eine tragfähige verfassungsrechtliche Begründung liefern. Bislang ist das Bundesfinanzministerium diesen Nachweis schuldig geblieben. Rechtsstaatlichkeit ist keine lästige Formalie, die man mit einer dünnen Ministeriumsbegründung aushebeln kann. Klingbeil kann es einfach nicht.“
Kontakt
z.H. Dr. Rüdiger Bredtmann
Im Dorfe 3
24857 Fahrdorf
Deutschland